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Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der «Die Digitalen GmbH» sowie für Verträge zwischen der «Die Digitalen GmbH» und ihren Kunden (nachfolgend: Auftraggeberin), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Vertragsurkunde auf diese AGB verwiesen wird. Sie bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin sind nicht Vertragsbestandteil.

Form

Alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (E-Mail).

Gültigkeit von Offerten

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Im Allgemeinen

«Die Digitalen GmbH» verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Auftragserfüllung. Sie informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können. Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu. Im Rahmen der erteilten Weisungen und Instruktionen ist «Die Digitalen GmbH» in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten frei.

Mitarbeiter

«Die Digitalen GmbH» setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein. Personen, die in das Erbringen der Dienstleistungen der «Die Digitalen GmbH» involviert sind, bilden das Projektteam. Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt «Die Digitalen GmbH» dafür, dass diese so weit als möglich einbezogen werden. «Die Digitalen GmbH» ist berechtigt, diese Personen durch andere Mitarbeiter mit gleichwertigen Fähigkeiten zu ersetzen.

Fristen

Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch «Die Digitalen GmbH» setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen der Auftraggeberin voraus, insbesondere die Zustellung der notwendigen Unterlagen.

Leistungen der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt der «Die Digitalen GmbH» zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. «Die Digitalen GmbH» geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist «Die Digitalen GmbH» nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf allfällige Widersprüche zu überprüfen. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich «Die Digitalen GmbH» sämtliche ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne die Anfertigung irgendwelcher Kopien zu retournieren.

Verwendung der Arbeitsergebnisse

Die Arbeitsergebnisse sind ausschliesslich für den Gebrauch und zur allgemeinen Information der Auftraggeberin bestimmt und dürfen ohne gegenteilige Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

Abtretungs-/Übertragungsverbot

Weder die Auftraggeberin noch «Die Digitalen GmbH» können die Rechte aus der Vereinbarung ohne Zustimmung der Gegenpartei an einen Dritten abtreten und/oder die Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Wird die Vereinbarung oder die Honorarverpflichtung mit Zustimmung aller Beteiligten der Auftraggeberin auf einen Dritten übertragen, so haftet die Auftraggeberin gegenüber der «Die Digitalen GmbH» zusätzlich für sämtliche bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Vergütung von Dritten selbständig, solidarisch und unbeschränkt.

Prüfungs- und Rügepflicht der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 14 Tagen seit deren Erhalt allfällige Beanstandungen der «Die Digitalen GmbH» schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt. Im Falle einer berechtigten Rüge bessert «Die Digitalen GmbH», sofern angemessen und zweckmässig, das Arbeitsergebnis auf eigene Kosten nach.

Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und die mit der Wahrung der Interessen der Auftraggeberin und sorgfältiger Auftragserfüllung zusammenhängen, sind durch die Auftraggeberin zusätzlich zu bezahlen. «Die Digitalen GmbH» informiert umgehend über den erweiterten Leistungsumfang und die dadurch anfallenden Kosten.

Entschädigung

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der «Die Digitalen GmbH» pro beanspruchter Zeiteinheit (Stunde oder Tag) eine fixe Entschädigung zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu bezahlen. Die Reisezeit zum vereinbarten Arbeitsort ist in der Entschädigung enthalten. Findet ausserhalb des Arbeitsortes ein Einsatz statt, so ist die Reisezeit nach Fahrplan der SBB ausgehend vom Arbeitsort vollumfänglich zu entschädigen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach Abnahme der Leistungen sowie gestützt auf Arbeitsrapporte. Die Abnahme der Leistung und des Arbeitsrapports hat von der Auftraggeberin nach Zuweisung durch «Die Digitalen GmbH» innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt beides als akzeptiert. Die Auszahlung hat in Schweizerfranken auf ein von der «Die Digitalen GmbH» bestimmten Bankkonto zu erfolgen. Bankspesen sind von der Auftraggeberin zu übernehmen.

Spesen

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der «Die Digitalen GmbH» sämtliche im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistung angefallenen Spesen zu entschädigen, soweit nicht von der Auftraggeberin anderweitig übernommen. Dies inkludiert Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für angewiesene Tätigkeiten ausserhalb des vereinbarten Arbeitsortes.

Verfall/Verzug

Mit ungenutztem Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist gerät die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug und schuldet der «Die Digitalen GmbH» nebst dem Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins. Aufwände zur Erstellung von Mahnungen werden mit dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

Verrechnungsverbot

Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von der «Die Digitalen GmbH» schriftlich und ausdrücklich anerkannt oder in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden.

Mehrwertsteuer

Sollte für unsere Leistungen irrtümlicherweise keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt worden sein, obwohl die Leistungen gemäss Schweizer Mehrwertsteuergesetz beziehungsweise unterschiedlicher Interpretation der Eidgenössischen Steuerverwaltung der Mehrwertsteuer unterliegen, so behält sich «Die Digitalen GmbH» das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachträglich zu fakturieren.

Beratung

Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, welche die durch die Auftraggeberin zu ergreifenden Massnahmen beinhalten. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Massnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschliesslich bei der Auftraggeberin.

Bewertung

Die Berichte und insbesondere die darin enthaltenen Prognosen werden von der «Die Digitalen GmbH» im Rahmen des Auftrages unter Berücksichtigung geltender Berufsnormen nach bestem Wissen sorgfältig erarbeitet und verfasst. Obwohl «Die Digitalen GmbH» die Daten sorgfältig aufbereitet, kann sie für ihre Korrektheit nicht garantieren. Bei den Daten handelt es sich um Schätzungen, die systembedingt eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Aus diesem Grund kann die Auftraggeberin keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen aus den gelieferten Daten ableiten.

Haftungsbegrenzung

«Die Digitalen GmbH» haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung der «Die Digitalen GmbH» wird insgesamt begrenzt auf die Höhe des nach Massgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.

Abwerbeverbot

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der «Die Digitalen GmbH» oder einer ihrer Tochtergesellschaften in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen der «Die Digitalen GmbH» (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften) und der Auftraggeberin bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich die Auftraggeberin zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Vertraulichkeit

«Die Digitalen GmbH» verpflichtet sich und damit auch ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über die Auftraggeberin oder über dessen Geschäftsbeziehungen erfahren hat und die zur Geheimsphäre der Auftraggeberin gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis der Auftraggeberin nicht Dritten zugänglich zu machen.

Datengrundlagen

Im Weiteren ist «Die Digitalen GmbH» darauf angewiesen und behält sich vor, die im Rahmen des Auftrages der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Daten für eigene Zwecke frei zu verwenden, sofern für Dritte keine Rückschlüsse auf die Auftraggeberin oder seine Vertragspartner möglich sind. Diese Verwendung der Daten für eigene Zwecke erfolgt insbesondere im Rahmen von Datenpools, die der «Die Digitalen GmbH» als Grundlage für Bewertungen, allgemeine Marktbeurteilungen und andere Produkte dienen. Die Rechte an den Ergebnissen einer Bearbeitung dieser Daten durch «Die Digitalen GmbH» stehen der «Die Digitalen GmbH» zu.

Referenzen

Die Auftraggeberin räumt der «Die Digitalen GmbH» das Recht ein, die Auftraggeberin in «Die Digitalen GmbH» Referenzlisten aufzunehmen und die Auftraggeberin als Referenz zu benennen (einfaches Nutzungsrecht am Firmennamen und -logo der Auftraggeberin). Die Auftraggeberin kann dieses Recht jederzeit gegenüber «Die Digitalen GmbH» widerrufen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der zwischen der Auftraggeberin und der «Die Digitalen GmbH» abgeschlossenen Vereinbarung unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Stattdessen ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Parteien in guten Treuen gewählt hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäss.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Angebote der «Die Digitalen GmbH» sowie Vereinbarungen zwischen der «Die Digitalen GmbH» und der Auftraggeberin unterstehen Schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen der Auftraggeberin und der «Die Digitalen GmbH» gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich 1.

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